Aufnahme

Mitglieder-Jahresbeiträge 2017 (gültig solange keine Änderungen beschlossen werden)

Mitgliedsbeiträge
Beitrag in €
Jahresbeitrag für Erwachsene, aktiv
75,00
Jahresbeitrag für Kinder und Jugendliche
25,00
Aufnahmegebühr (nur für Erwachsene ab 18)
5,00

 

Aufnahme und wie soll es weiter gehen?

Zuerst benötigst du den Aufnahmeantrag und dann musst du den Fischereischein ablegen. Aber keine Angst vor der Prüfung, mit ein wenig Fleiß schaffst du sie! Am Ende des Beitrages findest du ein paar Prüfungsfragen.

Sonstiges: Statistikbogen-KAV

Voraussetzung für das Beangeln der LAVB - Gewässer, ist die Entrichtung des entsprechenden Jahresbeitrages und ein gültiger „Fischereischein A“ oder ein „Jugendfischereischein“.

Zur Erlangung des „Fischereischein A“ ist eine Prüfung abzulegen, in unserem Landkreis Barnim werden die Prüfungen von der Unteren Fischerei Behörde veranstaltet. Die Fischerprüfung umfasst 60 Fragen über die Teilgebiete Fischkunde, Fischhege, Fischereirecht, Gewässerkunde, Gewässerökologie, Gerätekunde, Natur und Umweltschutz. Die Antworten sind vorformuliert, jeweils eine richtige Antwort ist an zu kreuzen.

Den „Jugendfischereischein“ erhalten Kinder und Jugendliche ab Vollendung des 8. Lebensjahres (in Berlin ab dem 12. Lebensjahr) ohne eine Prüfung. Mit Erlangung des 18. Lebensjahres ist der „Fischereischein A“ notwendig.

Unser Verein verfügt um umfangreiche Unterlagen, Prüfungsfragen der letzten Jahre die wir gern zur Verfügung stellen. Die aktuellen Prüfungsfragen findet Ihr hier:

Prüfungsfragen im Internet


Wichtig: Wer im Land Brandenburg seine Wohnsitz hat, muss die Prüfung auch in einem der Landkreise ablegen!

Termine:

Kontakt:
Landkreis Barnim
Dez. I, Ordnungsamt
Untere Fischereibehörde / Jagdbehörde
Am Markt 1
16225 Eberswalde

Tel.: 0 33 34 / 21 41 523 Frau Peschke
Tel.: 0 33 34   21 41 409 Frau Tiet
Fax.: 0 33 34   21 41 405  
  0 33 34   21 41 2553  
E-Mail: fischereibehoerde@kvbarnim.de
Internet: Fischereischein beantragen