Fischereischein
Hier findest du Informationen rund um den Fischereischein und erfährst, wie du ihn erwerben kannst.
Gut zu Wissen!
Land Brandenburg hebt sich in der Fischereiregelung von anderen Bundesländern ab, denn seit dem 1. August 2006 dürfen dort auch Personen ohne Fischereischein und ohne abgelegte Fischerprüfung auf Friedfische angeln. Voraussetzung dafür ist die Entrichtung der Fischereiabgabe sowie der Erwerb eines Erlaubnisscheins für das jeweilige Gewässer, beispielsweise in Form einer Tageskarte. Zusätzlich müssen Anglerinnen und Angler einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit sich führen und mindestens 8 Jahre alt sein. Wer hingegen auf Raubfische angeln möchte, benötigt einen Fischereischein, der nur nach erfolgreicher Prüfung ausgestellt wird.
In Brandenburg ist die Teilnahme an der Fischerprüfung und der Erwerb des Angelscheins erst ab einem Alter von 14 Jahren möglich.
Dein Weg zum Fischereischein
1. Einführung: Warum ein Fischereischein?
2. Voraussetzungen für den Fischereischein
3. Vorbereitung auf die Fischerprüfung
Unser Verein verfügt über umfangreiche Unterlagen und Prüfungsfragen der letzten Jahre, die wir gern zur Verfügung stellen. Die aktuellen Prüfungsfragen findest du hier:
4. Die Fischerprüfung: Ablauf & Anforderungen
5. Nach der Prüfung: Angelschein beantragen & angeln gehen
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