Fischereischein
Informationen rund um den Fischereischein.
Gut zu Wissen!
Land Brandenburg hebt sich in der Fischereiregelung von anderen Bundesländern ab, denn seit dem 1. August 2006 dürfen dort auch Personen ohne Fischereischein und ohne abgelegte Fischerprüfung auf Friedfische angeln. Voraussetzung dafür ist die Entrichtung der Fischereiabgabe sowie der Erwerb eines Erlaubnisscheins für das jeweilige Gewässer, beispielsweise in Form einer Tageskarte. Zusätzlich müssen Anglerinnen und Angler einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit sich führen und mindestens 8 Jahre alt sein. Wer hingegen auf Raubfische angeln möchte, benötigt einen Fischereischein, der nur nach erfolgreicher Prüfung ausgestellt wird.
In Brandenburg ist die Teilnahme an der Fischerprüfung und der Erwerb des Angelscheins erst ab einem Alter von 14 Jahren möglich.
Angeln im Land Brandenburg
Die Voraussetzungen um in Brandenburg angeln gehen zu dürfen sind davon abhängig, ob nur auf Friedfische oder auch auf Raubfische geangelt werden soll.
Für die Angelei auf Friedfisch benötigt ihr:
• Nachweiskarte über die Zahlung der Fischereiabgabe
• Angelkarte für das jeweilige Gewässer (Kinder unter 8 Jahre dürfen nur in
Begleitung angeln)
Für die Ausübung der Angelei auf Raubfisch benötigt ihr:
• Fischereischein (erhalten Sie auf Antrag nach bestandener Anglerprüfung) ab
14. Lebensjahr
• Nachweiskarte über die Zahlung der Fischereiabgabe
• Angelkarte für das jeweilige Gewässer
Die Angelkarte für das jeweilige Gewässer erhält man beim Pächter. Für viele Gewässer im Land Brandenburg genügt die Mitgliedschaft in einem Verein.
Die Fischereiabgabemarke kostet für Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 18 Jahren 2,50 € und für Erwachsene 12,00 € im Jahr.
Hier geht’s zur:
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